Die EU-Kommission überschreitet ihre Kompetenzen und begünstigt Konzerne
Offizieller Protest von Wissenschaftlern: Verordnung der Kommission über Vollzugsverordnung für Anwendungen und Risikobewertungen von Gentechnik
Offener Brief vom 23. Februar 2010
Zuhanden
Präsident Jerzy Buzek, persönlich
Präsident des Europäischen Parlamentes, Brüssel
E-Mail: Head of Cabinet maciej.popowski ät europarl.europa.eu
22. Februar 2010
Sehr geehrter Herr Professor Buzek
Wir schreiben Ihnen als Gruppe besorgter europäischer Wissenschafter. Durch reinen Zufall sind wir auf der Website der WTO auf einen neuen Gesetzesentwurf der Europäischen Kommission1 gestossen, und wir ersuchen Sie hochachtungsvoll,
a) dies als offiziellen Protest in bezug auf den Inhalt dieser Verordnung entgegenzunehmen und
b) diesen Protest bei der nächstmöglichen Gelegenheit dem gesamten Parlament bekanntzumachen.
Wir schliessen daraus, dass diese Verordnung von der Kommission mit grösster Geheimhaltung aufgesetzt und bei der WTO gemäss deren Konformitätsbeurteilungsverfahren eingereicht worden ist und im Mai dieses Jahres Rechtskraft erlangen soll, ohne jede Anhörung und Beratung der Öffentlichkeit, von NGOs oder Konsumentenorganisationen und sogar ohne Diskussion unter den «zuständigen Behörden», die in den verschiedenen Ländern der EU für das GVO-Risikomanagement verantwortlich sind. Das ist uns Anlass zu grosser Sorge, auch wenn die Kommission bei der Einreichung eines «Ausführungserlasses» die korrekten Verfahren befolgt haben sollte.
Nach einer kurzen Analyse des Erlass-Entwurfes (der mit 66 Seiten eine langwierige Prüfung erforderte!) erkennen wir eine Reihe bedeutsamer und besorgniserregender Trends. Es scheint uns, dass dieses Dokument auf Druck der US-Administration und der WTO hin von Anfang an darauf angelegt ist, die Regulierungs-/Zulassungsverfahren zu beschleunigen. Der Entwurf scheint zudem einen Schritt auf dem Weg zur «Harmonisierung» und «Synchronisierung» des Zulassungsprozesses auf beiden Seiten des Atlantiks darzustellen, indem er eine ganze Palette von Massnahmen einbaut, die den Weg für «einfachere» und billigere Anträge ebnet, um voranzukommen. Das bedeutet einen beträchtlichen Vorteil für die multinationalen Konzerne, insbesondere im Hinblick auf ihre Pläne für eine neue Generation von «zusammengestellten» GVO-Varietäten, aber wir fürchten, dass sie die Sicherheit von Tieren und Menschen oder den Schutz der Umwelt unzureichend berücksichtigen.
Was wir in diesem Entwurf sehen, ist ein weiterer Schritt weg von vernünftiger, unabhängiger Wissenschaft (und evidenzbasierter Politik) und ein Ruck hin zu einer formellen Annahme einer dominanten Hypothese – und zwar, dass gentechnisch veränderte Feldfrüchte und Nahrungsmittel harmlos seien. Im entworfenen System sind wenige Anzeichen gegenseitiger Kontrolle (checks and balances) und kaum Möglichkeiten zur Reproduktion wissenschaftlicher Experimente. Da nicht nachvollziehbare Wissenschaft zwingend als unzuverlässig und sogar betrügerisch betrachtet werden muss, ist das ein Schritt zu Begünstigung von Betrug. Und das ist unserer Ansicht nach eine sehr ernsthafte Angelegenheit.
Wir verfügen über eine ganze Reihe detaillierter Kommentare zum Text des Verordnungsentwurfes, die wir Ihnen gerne zukommen lassen. Wir haben sie im Anhang 1 zusammengefasst.2
Es ist unsere klare Überzeugung, dass die Kommission mit diesem Verordnungsentwurf ihre Ausführungskompetenzen weit überschreitet, dies, wie in unserem Anhang gezeigt, grösstenteils durch subtile Veränderungen der Formulierungen und manchmal durch Auslassungen und verfälschte Erklärungen. Es finden sich eine Reihe neuer Annahmen über die Sicherheit von GVO, die wissenschaftlich nicht gerechtfertigt sind. Enthalten sind auch zahlreiche Grundsatzänderungen, die in einer Ausführungsverordnung nichts zu suchen haben. Der Verordnungsentwurf unterlässt es, die umfangreiche neue Literatur über die schädigenden Auswirkungen von GVO zu berücksichtigen, und muss daher neu aufgesetzt werden.
Wir nehmen an, dass dieser Verordnungsentwurf Parlament und Rat demnächst zur Genehmigung vorgelegt wird. In Anbetracht der ausserordentlich grossen Wichtigkeit dieser Sache fordern wir Sie auf, die Zustimmung zu verweigern und auf einem längeren Zeitraum der Anhörung/Beratung zu bestehen, währenddessen (a) jedem detaillierten Kommentar, den Sie zum Gesamttext des Dokumentes erhalten haben, und (b) den 16 grundlegenden wissenschaftlichen Anliegen, die wir mit diesem Brief aufgeworfen haben, gebührend Beachtung geschenkt werden kann.
Gerne erwarten wir Ihre Bestätigung, dass der Entwurfstext dieser Verordnung zurückgewiesen wird und dass er unter Berücksichtigung dieser berechtigten Bedenken neu zu überdenken und zu berichtigen ist. Wir akzeptieren nicht, dass das in diesem späten Stadium des Verfahrens nicht möglich sei, denn das Verfahren untersteht vollumfänglich Ihrer Kontrolle.
Wir hoffen, bald von Ihnen zu hören. Wir schicken diesen Protest auch an Ihren Kollegen, Herrn Hermann van Rompuy, Präsident des Europäischen Rates.
Hochachtungsvoll
Dr. Brian John
Dr. Jose Ramon Olarieta
Prof. Brian Wynne
Dr. Mae-wan Ho
Prof. Jose L. Domingo
Prof. Bob Orskov
Prof. Enric Tello
Dr. Eva Novotny
Dr. Irina Ermakova
Dr. Naheeda Portocarero
Dr. Arpad Pusztai
Prof. Marcello Buiatti
Dr. Susan Bardocz
Zugehörigkeiten und Qualifikationen auf Anfrage erhältlich
1 Draft Commission Regulation on implementing rules concerning applications for authorisation of genetically modified food and feed in accordance with Regulation (EC) No 1829/2003 of the European Parliament and of the Council and amending Regulations No (EC) 641/2004 and (EC) No 1981/2006 (Text with EEA relevance) http://members.wto.org/crnattachments/2010/tbt/eec/10_0030_00_e.pdf
2 Siehe dazu das englische Original (Quelle)
Quelle: http://www.gmfreecymru.org/open_letters/Open_letter23Feb2010.html
(Übersetzung Zeit-Fragen)
